Wie viele Staaten unterzeichneten den ursprunglichen Antarktisvertrag?

Wie viele Staaten unterzeichneten den ursprünglichen Antarktisvertrag?

Die zwölf Staaten, die den Antarktis-Vertrag am 1. Dezember 1959 unterschrieben, sind Konsultativstaaten.

Warum ist Deutschland dem Antarktisvertrag beigetreten?

Deutschland schloss sich 1979 an Die Vertragsstaaten einigten sich auf die friedliche Nutzung der Antarktis, ein Verbot militärischer Aktivitäten dort und freie internationale Forschungszusammenarbeit.

Wer hat den Antarktisvertrag unterschrieben?

Dezember 1959 von zwölf Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Japan, Neuseeland, Norwegen, die ehemalige Sowjetunion, Südafrikanische Union und die Vereinigten Staaten) in Washington D. C. unterzeichnet und trat 1961 in Kraft.

Wann wurde der Antarktisvertrag unterzeichnet?

Vor 50 Jahren, am 1. Dezember 1959, wurde der so genannte Antarktisvertrag unterzeichnet. Darin legten die Beteiligten fest, dass zum Schutze der Natur der Antarktis die Eingriffe des Menschen in diesen noch nahezu unberührten Teil der Erde streng reglementiert werden.

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Wer kann sich an der Antarktis beteiligen?

Der Vertrag lädt alle Staaten der Welt ein, sich an der wissenschaftlichen Erforschung der Antarktis zu beteiligen. Konsultativvertragspartei mit Stimmrecht kann werden, wer dem Vertrag beigetreten ist und dauerhaft erhebliche Forschungen in der Antarktis betreibt.

Ist der Antarktis-Vertrag endgültig geklärt?

Somit hat der Antarktis-Vertrag die politischen Ansprüche nicht endgültig geklärt. Gebietsansprüche werden von Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen erhoben. Dabei überschneiden sich einige der beanspruchten Territorien, einzelne Flächen der Antarktis bleiben hingegen unbeansprucht.

Was sind die Ziele des Antarktis Vertrages?

Ziele des Vertrages sind die friedliche Nutzung der Antarktis, Erhalt der Natur und des ökologischen Gleichgewichts, freie internationale Forschung und wissenschaftliche Zusammenarbeit, Verbot von militärischen Aktivitäten, Beseitigung und Einfuhrverbot radioaktiver Abfälle sowie die Zurückstellung von Gebietsansprüchen von Staaten.