Wie viele Tage darf ein Azubi in der Woche arbeiten?

Wie viele Tage darf ein Azubi in der Woche arbeiten?

Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten.

Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?

Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10\% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10\% ist eine Faustregel – kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.

Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben KFZ?

Voraussetzung für die Zulassung zu Abschlussprüfung ist, dass du die erforderliche Ausbildungszeit absolviert hast (§ 43 Berufsbildungsgesetz). Die IHK setzt dabei die Regel, dass man in seiner Ausbildung etwa 10\% Fehlzeiten (12-15 Wochen bei drei Jahren) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

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Wie oft muss ein Azubi samstags arbeiten?

Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn sie für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag frei bekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche. Für Volljährige ist der Samstag ein ganz normaler Werktag.

Wie viele Samstage darf ein Lehrling hintereinander arbeiten?

Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen an bis zu 4 Samstagen nach 13.00 Uhr beschäftigt werden, wenn eben so viele Samstage arbeitsfrei bleiben. Damit kann der Arbeitnehmer an bis zu 8 Samstagen hintereinander beschäftigt werden (siehe Beispiel oben).

Wie viele Fehltage darf man in der Berufsschule haben?

Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden, so ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht mehr zulässig.

Wie lange dürfen Lehrlinge über 18 arbeiten?

Azubis dürfen pro Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden. Diese dürfen auch nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten. Abweichungen und Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt.

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