Wie viele und welche Fraktionen gibt es im EU Parlament?

Wie viele und welche Fraktionen gibt es im EU Parlament?

Derzeit sind im Europäischen Parlament sieben Fraktionen vertreten. Die national gewählten EU -Parlamentarierinnen/ EU -Parlamentarier schließen sich im Europäischen Parlament nicht nach ihren Nationen zusammen, sondern bilden Gruppen mit gleichen parteipolitischen Vorstellungen.

Wie ist die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments?

Das EP besteht nach dem Austritt von Großbritannien aus insgesamt 705 Mitgliedern: 704 Abgeordnete plus der Präsident des EPs. Die Abgeordneten stammen aus den 27 Ländern der EU. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt.

Was sind die Fraktionen?

Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer Partei identisch. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich. Im Ständerat gibt es nur informelle Fraktionen.

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Was ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags?

Danach ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags ein Zusammenschluss von mindestens 5 \% der Bundestagsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 1 GOBT). Nach § 46 Abs. 1 und 2 AbgG besitzen sie (Teil-)Rechtsfähigkeit. Nach § 46 Abs. 3 AbgG sind sie aber nicht Teil der öffentlichen Verwaltung und sie üben auch keine öffentliche Gewalt aus.

Was verwendet das Grundgesetz für die Fraktionen?

Das Grundgesetz verwendet den Begriff der Fraktion lediglich in Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG. Die Rechtsstellung der Fraktionen ergibt sich vielmehr aus den §§ 10 ff. GOBT [ Geschäftsordnung des Bundestages] sowie aus den §§ 45 ff. AbgG [Abgeordnetengesetz].

Wie erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen im Parlament?

Im Falle eines Ausschlusses aus der Fraktion oder Partei, kann die Rechtmäßigkeit dessen gerichtlich nachgeprüft werden, wobei bei einem Parteiausschluss höhere Maßstäbe angelegt werden. Im Europäischen Parlament [EP] erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen länderübergreifend nach Maßgabe der politischen Zugehörigkeit der Abgeordneten.

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