Wo darf man bei der Polizei Tattoos haben?

Wo darf man bei der Polizei Tattoos haben?

Für die Mehrheit aller Bundesländer gilt immer noch die Regel für Bewerber bei der Polizei: Tattoos müssen verdeckt werden können. Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei also nicht verboten, diese müssen sich aber mit dem Job vereinbaren lassen und von der Dienstkleidung abgedeckt sein (Ausnahmen möglich).

Was darf man nicht als Beamter?

Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken. Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarifbeschäftigten.

Warum sind Tätowierungen bei der Polizei verboten?

Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei also nicht verboten, diese müssen sich aber mit dem Job vereinbaren lassen und von der Dienstkleidung abgedeckt sein (Ausnahmen möglich). Das bedeutet, dass beim Tragen der Dienstuniform Tätowierungen und Ähnliches nicht sichtbar sein dürfen.

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Was dürfen Tätowierungen sein?

Die Tätowierungen dürfen nicht großflächig sowie auffällig sein, sondern eher neutral und weltoffen (z.B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne oder aus wenigen Worten bestehende Sinnsprüche). Des Weiteren müssen die Tattoos Neutralität wahren und sie müssen mit den Polizeidienst und deren Anforderungen an das Auftreten vereinbar sein.

Was gilt für Bewerber bei der Polizei?

Für die Mehrheit aller Bundesländer gilt immer noch die Regel für Bewerber bei der Polizei: Tattoos müssen verdeckt werden können. Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei also nicht verboten, diese müssen sich aber mit dem Job vereinbaren lassen und von der Dienstkleidung abgedeckt sein (Ausnahmen möglich).

Warum sind Polizeibeamte Teil der Gesellschaft?

Polizeibeamte sind Teil der Gesellschaft und repräsentieren in der Öffentlichkeit auch immer die gesamte Polizei als Organisation. Umso wichtiger ist das Erscheinungsbild und die stetige Neutralität in ihrer Funktion zu wahren.