Was tun wenn Handler nicht auf Reklamation reagiert?

Was tun wenn Händler nicht auf Reklamation reagiert?

Sollte der Händler nicht auf deine Reklamation reagieren oder die vereinbarten Fristen nicht einhalten, kannst du als Kunde gemäß § 437 BGB weitere Rechte geltend machen und beispielsweise vom Kaufvertrag zurücktreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern.

Wie lange kann man einen Artikel reklamieren?

Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an den Kunden für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Welche rechtlichen Ansprüche hat der Kunde wenn eine berechtigte Reklamation vorliegt?

Steht die Fehlerhaftigkeit der Ware fest, so hat der Kunde gegen den Verkäufer verschiedene Rechte. Der Käufer hat bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf so genannte Nacherfüllung. Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen.

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Wann ist es eine Reklamation?

Unter einer Reklamation (lateinisch reclamare, „laut dagegen rufen“) versteht man in der Wirtschaft umgangssprachlich eine Mängelanzeige, mit welcher der Auftraggeber, Besteller oder Käufer den Mangel einer Kaufsache oder Dienstleistung gegenüber dem Verkäufer rügt.

Wer trägt die Rücksendekosten bei defekter Ware?

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht steht Verbraucher:innen bei jedem Kaufvertrag zu. Der Verkäufer haftet grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung, wenn Mängel an der verkauften Ware auftreten. Bei mangelhafter Ware hat der Online-Händler grundsätzlich die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Was tun bei defekter Ware?

Ist die Sache bei Übergabe bereits beschädigt, so hat der Verbraucher gegen den Händler grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung im Wege einer Nachlieferung (Neulieferung einer mangelfreien Ware im Austausch mit der beschädigten Kaufsache) oder einer Nachbesserung (Reparatur der beschädigten Kaufsache) nach § 439 …