Wie lange muss ich arbeiten um Rente zu bekommen?

Wie lange muss ich arbeiten um Rente zu bekommen?

Manche Arbeitnehmer können oder wollen nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten. Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn müssen sie allerdings 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben („Wartezeit“) und mindestens 63 Jahre alt sein. Diese Form nennt sich „Altersrente für langjährig Versicherte“.

Wann in Rente als Frau?

Das Renteneintrittsalter liegt für nach 1964 geborene erwerbstätige Frauen und Mütter bei 67 Jahren. Wer vor 1947 zur Welt kam, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1964 wurde das Rentenalter stufenweise bis auf 66 Jahre und 10 Monate angehoben.

Ist ein früherer Renteneintritt möglich?

Ein früherer Renteneintritt ist hier ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings müssen die Rentner dann Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, um den der Rentenbezug vorgezogen wird, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente. Das gilt auch dann noch, wenn die Regelaltersgrenze dann erreicht wird.

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Wie lange ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?

Heute gibt es keinen Unterschied mehr für Frauen und Männer, alle Versicherten, die ab dem Jahre 1964 geboren sind, erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1964 erfolgt die schrittweise Anhebung vom 65. aufs 67. Lebensjahr.

Wie hängt das Rentenalter von der Rentenart ab?

Im Sozialversicherungs­system Deutschlands hängt das Rentenalter zuerst von der Rentenart ab. Für jede Rentenart gelten andere Regelungen. Neben dem Erreichen des festgelegten Alters müssen oft auch individuelle Voraussetzungen erfüllt werden, um die Rente zu beanspruchen. Derzeit wird das Rentenalter in allen Rentenarten angehoben

Was ist das Renteneintrittsalter von Frauen?

Renteneintrittsalter von Frauen: Das Wichtigste auf einen Blick In Deutschland liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Es gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Nur wenn du vor 1964 geboren bist oder schon 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlst, kannst du ohne Abschläge früher in Rente gehen.

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